Gültig für Angestellte ab 01.01.2017
Der SWF dient der Unterstützung von überlassenen ArbeitnehmerInnen in überlassungsfreien Zeiten.
Er verfolgt folgende Ziele:
* Vermeidung von Arbeitslosigkeit
* Hilfestellung beim Erwerb von Zusatzqualifikationen
* Unterstützung bei der Verstetigung von Arbeitsverhältnissen
* Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt
* Förderungsmaßnahmen durch finanzielle Leistungen
für ArbeitnehmerInnen, welche für einen gewerblichen Arbeitskräfte-Überlasser-Betrieb in Österreich tätig sind/waren.
Die einzelnen Leistungen, um die oben dargestellten Ziele zu erreichen, sind gesetzlich geregelt.
Die Leistungsordnung des SWF legt die näheren Bestimmungen sowie Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds fest. Neben einer Unterstützung von Arbeitskräfte-Überlasser-Betrieben, welche die ArbeiterInnen zusätzlich qualifizieren, profitieren die betroffenen ArbeitnehmerInnen von folgenden Leistungen:
Direkte Unterstützung von ArbeiterInnen, die Bildungsmaßnahmen absolvieren. Diese Förderung fällt in den Zuständigkeitsbereich des SWF.
Arbeitslosenunterstützung:
Der ArbeitnehmerInnen-Zuschuss (AN-Zuschuss) ist eine einmalige Unterstützung während einer Arbeitslosigkeit. Diese Leistung steht jenen ArbeitnehmerInnen, die in Österreich Überlassungszeiten erworben haben und unmittelbar danach von einer Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu.
Die BUAK (Bauarbeiter Urlaub und Abfertigungskassa) ist verantwortlich für die Beratung, Entgegennahme, Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge auf Bewilligung und gegebenenfalls Auszahlung des AN-Zuschusses für alle ArbeitnehmerInnen (Angestellte ab 01.01.2017), die in der Branche der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung Österreichs tätig waren.
Die einmalige Arbeitslosenunterstützung wird bei Voraussetzungserfüllung von der BUAK als Dienstleister an die anspruchsberechtige Person überwiesen.
Die Höhe richtet sich dabei nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit (= erster Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses aus einer Überlassung).
Die finanzielle Unterstützung beträgt für Fälle der Arbeitslosigkeit ab 01.01.2016 € 260,00. Weiteres gelten für 2017 folgende Änderungen:
Ehemals geringfügig Beschäftigte erhalten nach Erfüllung der Mindestvoraussetzungen einmalig € 65,00.
Allen anderen ehemalig bei gewerblichen Überlassungsunternehmen beschäftigten ArbeitnehmerInnen stehen bei Erreichen der Mindestbestimmungen einmalig € 260,00 zu.
Wurde ein Monat nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses immer noch kein neues sozialversicherungsrechtliches Arbeitsverhältnis begründet, erhalten diese ArbeitnehmerInnen weitere € 260,00.
Die Finanzierung erfolgt über die Einhebung des Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrages (SO-Beitrag) von sämtlichen in Österreich tätigen gewerblichen Arbeitskräfte-Überlasser-Betrieben.
Details:
http://www.buak-auegfonds.at/cms/BUAK/BUAK_90.3/fuer-arbeitnehmerinnen